Wiederaufnahme des Sportbetriebes in städtischen Turn- und Sporthallen

    18.Mai 2020, von Stadtsportverband Neuss e.V.

    Ein Update der Stadt Neuss.

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der Coronavirus-Pandemie standen alle Neusser Sportanlagen seit Mitte März den Neusser Sportvereinen nicht zur Nutzung zur Verfügung. Das Land NRW hat in seiner Coronaschutzverordnung  in einem ersten Schritt seit dem 07.05.2020 den Übungs- und Trainingsbetrieb auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum wieder erlaubt, sofern dieser kontaktfrei betrieben wird. Im zweiten Schritt hat das Land in der seit dem 11.05.2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung auch den kontaktfreien Sport in Sporthallen sowie in (Kurs-)Räumen der Vereine zugelassen.

    Somit stehen die städtischen Bezirkssportanlagen und die Sporthallen, die nicht unmittelbar zu einer Schule gehören (Turnhalle Schorlemerstraße, Stadionhalle, Sporthalle Weckhoven, Sporthalle Allerheiligen, Mehrzweckhalle Holzheim), seit letzter Woche grundsätzlich wieder für den Trainingsbetrieb der Vereine zur Verfügung. Allerdings müssen Vereine dem Sportamt in einem "Nutzungs- und Hygienekonzept" darlegen, welche Gruppen die Sportstätten nutzen sollen und wie die Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden sollen.  

    Aufgrund der Bestimmungen in der sog. Coronabetreuungsverordnung, die u.a. den Schulbetrieb regelt, war allerdings zunächst eine nicht-schulische Nutzung der Schulgebäude untersagt. Somit konnte die Stadt Neuss bislang noch keine Öffnung der Turn- und Sporthallen an Schulen - und dies sind mit nur 5 Ausnahmen alle städtischen Turn- und Sporthallen - vornehmen. Ende der vergangenen Woche haben Ministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf klargestellt, dass grundsätzlich auch im Falle von Schulsporthallen die Möglichkeit besteht, sie für den Vereinssport zu öffnen, wenn sichergestellt ist, dass kein direkter Kontakt zwischen Schülern und Vereinssportlern dadurch zustande kommt.      

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Neuss  wird voraussichtlich am morgigen Dienstag darüber entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen auch diejenigen städtischen Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume wieder für den Vereinssport geöffnet werden können, die Schulen direkt angeschlossen sind. Eine solche Öffnung könnte dann ggf. bereits am Montag kommender Woche (22. Mai) in Kraft treten.

    Auf der Grundlage der Bestimmungen in der Coronaschutzverordnung, der 10 Leitplanken des DOSB, den Konzepten der Sportfachverbände und den Empfehlungen des Landessportbundes NRW gehe ich davon aus, dass für den Sportbetrieb der Vereine in Schulturnhallen folgende Regelungen zum Tragen kommen werden, die in dieser Form auch in anderen Städten gelten werden:

    • Eindeutige zeitliche Trennung von Schulbetrieb/Schulsport und Vereinssport (ggf. späterer Beginn des Vereinssports erforderlich)
    • strikte Einhaltung von Hygieneregeln und-konzepten
    • zumindest bis 30.05. nur kontaktfreier Sport erlaubt
    • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m bei der Sportausübung, aber auch beim Zutritt und beim Verlassen der Halle
    • Nutzung von Großgeräten (z.B. Barren, Turnkästen) ist untersagt, da sie weder desinfiziert noch nass gereinigt werden können
    • Kleinsportgeräte der Schulen dürfen nicht genutzt werden (diese sind eh meist weggeschlossen), die Kontaktflächen sonstiger Kleingeräte sind nach der Nutzung durch die Sportler/Übungsleiter mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mindestens begrenzt viruziden) Desinfektionsmittel zu desinfizieren, nach Möglichkeit sollen die Vereine/Sportler eigene Kleingeräte benutzen
    • Teilnehmerbegrenzungen (max. 1 Sportler pro 10 qm, bei größeren Hallen Begrenzung auf eine Teilnehmer-Höchstzahl (z.B. bei Nutzung einer kompletten Zweifach- oder Dreifach-Sporthalle 30 Personen)
    • Keine Zuschauer (bei Kindern unter 14 Jahren ist eine erwachsene Begleitperson zulässig)
    • Entzerrung der Belegung (einzelne Gruppen sollen nicht aufeinandertreffen)
    • Nicht mehrere Trainingsgruppen in Zweifach- und Dreifach-Sporthallen
    • Steuerung des Zutritts unter Vermeidung von Warteschlangen
    • Maskenpflicht bei Betreten und Verlassen des Gebäudes (nicht während des Trainingsbetriebes)
    • Umkleide-, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden, Toiletten schon
    • Sportler sollen umgezogen zur Turnhalle kommen (Ausnahme Sportschuhe. diese sollen erst kurz vor Betreten der Halle angezogen werden, um keinen Schmutz in die Halle zu tragen)
    • Dokumentation von Teilnehmern durch die Vereine
    • Benennung eines Corona-Beauftragten im Verein/in der Abteilung
    • Reinigung der Halle und der Nebenräume incl. Desinfektion der Handkontaktflächen durch die Stadt in der Regel am nächsten Morgen vor Beginn des Unterrichts


    Um im Falle einer Öffnung der Schulturnhallen für den Vereinssport kurzfristig eine Umsetzung der von den Vereinen geplanten Nutzung ermöglichen zu können, möchte ich Sie daher bitten, mir mitzuteilen, welche der von Ihnen für das Sommerhalbjahr 2020 angemeldeten und vom Sportamt bestätigten Hallensportangebote (mit Angabe der Teilnehmerzahl und der betriebenen Sportart) Ihr Verein/Ihre Organisation zu welchem Datum aufnehmen möchte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Stoffels
    Sportamt
    Tel.: 02131/905210
    Fax: 02131/902491

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