Zusätzliche Informationen zur Nutzung von Sportanlagen nach der neuen Coronaschutzverordnung

     

    23.Februar 2021, von Stadtsportverband Neuss e.V. 

     

     

    An alle Neusser Sportvereine

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    in meiner gestrigen Mail hatte ich Ihnen erste Informationen über die seit gestern geltende neue Fassung der Coronaschutzverordnung gegeben, die für den Sportbereich einige Lockerungen vorsieht. Mit dieser Mail möchte ich die durch die Coronaschutzverordnung und die von der Stadt beschlossenen Regelungen vorgegebenen Rahmenbedingungen konkretisieren und näher beschreiben.

    Nach § 9, Punkt 1 der Coronaschutzverordnung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen nach wie vor unzulässig. Allerdings gibt es von diesem Verbot nun die Ausnahme, dass auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes betrieben werden darf und zwar innerhalb solcher Gruppen ohne Abstandsgebot. Zwischen den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Personengruppen, die gleichzeitig auf der Anlage sind, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Meter einzuhalten.  

    Eine Betreuung durch einen Trainer ist ausschließlich im Einzelunterricht zulässig, d.h. im Sportler/Trainer-Verhältnis 1:1.

    Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist unzulässig.

    Für die Nutzung von Spielfeldern, Leichtathletikanlagen, Wiesen und sonstigen Flächen auf den Bezirkssportanlagen bedeutet dies konkret:

    Erlaubt sind:

    -       Lauftraining, Gymnastik, leichtathletische Übungen alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Mitgliedern eines Hausstandes

    -       Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes

    -       Balltraining alleine oder zu zweit mit einem*r festen Partner*in

    -       Kampfsporttraining mit einem*r festen Partner*in

    Nicht erlaubt sind:

    -       Gymnastikgruppe mit oder ohne Anleitung (unabhängig vom Abstand der einzelnen Personen untereinander)

    -       Mannschafts-/Gruppentraining im Ballsport (Ausnahme: Profisport)

    -       die Nutzung der Sportanlage in mehreren gleichzeitig und unter Anleitung eines Übungsleiters trainierenden Zweiergruppen

    -       Paartraining (z.B. im Ballsport, Kampfsport) mit wechselnden Partner*innen

    Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zu der Sportstätte und zu Einrichtungen auf der Sportstätte so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen vermieden werden und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.

    Alle städtischen Bezirkssportanlagen stehen während der Dienstzeiten der Platzwarte (montags – freitags jeweils von 8.00 – 15.45 Uhr (bis 28.02.2021) bzw. 7.00 – 16.00 Uhr (ab 01.03.2021) für die Sportausübung im erlaubten Rahmen zur Verfügung. Zeitlich darüber hinaus gehende Nutzungen sind im Einzelfall  mit dem Sportamt abzustimmen.  

    Während der Mitverantwortungszeiten in den Abendstunden und an den Wochenenden obliegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung dem Verein, der für die jeweilige Sportanlage die Mitverantwortung innehat. Dem Verein ist die Entscheidung überlassen, ob er die Sportanlage in diesen Zeiten öffnen möchte.

    Die Stadt Neuss wird die Einhaltung der Regelungen der Coronaschutzverordnung auf den Sportanlagen stichprobenartig kontrollieren. Sollte es vermehrt zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung kommen, behält sich die Stadt Neuss vor, Sportanlagen wieder zu schließen. 

    Die Stadt Neuss appelliert an die Sportvereine und alle Sportreibenden, die nun geltenden Regelungen mit den kleinen Lockerungen für den Sport verantwortlich umzusetzen. Tragen Sie dadurch dazu bei, dass sich die Infektionszahlen positiv entwickeln und es keinen Anlass gibt, die nun vorgenommenen Lockerungen für den Sport wieder zurückzunehmen.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Christian Stoffels
    Sportamt der Stadt Neuss

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