Schutzkonzept SSV

Stadtsportverband Neuss

Schutzkonzept des Stadtsportverband Neuss e.V.

Unser ganzheitlicher Schutzansatz im Sport
(Ordnung)

„Der ehrenamtliche Vorstand des Stadtsportverband Neuss e.V. verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport. Wir übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Verbandes. In unserer Sitzung am 7. Mai 2025 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt.
 

Umfassender Schutzansatz

Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen. Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte und Maßnahmen alle Altersgruppen und alle Formen von Gewalt abdecken. Es geht darum, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Mitglieder aller Altersklassen aktiv an der Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung beteiligen. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt.
 

Kultur der Achtsamkeit

In unserem Verband streben wir danach, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, in der jedes Mitglied Verantwortung für einen grenzachtenden und respektvollen Umgang miteinander übernimmt sowie für den Schutz aller eintritt. Dies beinhaltet die mögliche Schulung aller Mitglieder in der Erkennung von Anzeichen von Missbrauch und Gewalt sowie in angemessenen Interventionsstrategien.
 
Wir legen Wert darauf, dass sich jede Person – unabhängig vom Alter – bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben und wie jede einzelne Person dazu beitragen kann, ein grenzwahrendes Sportumfeld zu schaffen.
 

Umfassende Umsetzung im Verband

Das Landeskinderschutzgesetz NRW und die Resolution des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zum Zukunftsplan „Safe Sport“ bilden dabei eine wichtige Grundlage, doch wir gehen einen Schritt weiter, indem wir unser Augenmerk auf alle Mitglieder unseres Verbands richten. Unser Schutzkonzept ist so gestaltet, dass es nicht nur den Anforderungen des Gesetzes entspricht, sondern auch eine Atmosphäre der Offenheit, des Respekts und der gegenseitigen Fürsorge fördern. Wir erheben einen Anspruch der Selbstverpflichtung und unterstützen durch Serviceleistungen aktiv die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen gegenüber unseren Mitgliedsvereinen.
 
Stadtsportverband Neuss e.V.
Rheinstr. 18
41460 Neuss
 
Neuss, 7. Mai 2025
 
Der geschäftsführende Vorstand
 

 

Schutzkonzept des Stadtsportverband Neuss e.V.

(nach Standard des Sportbund Rhein-Kreis Neuss)
 
  1. 1. Einleitung

Der Stadtsportverband Neuss e.V. verpflichtet sich, ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen und jegliche Form von Gewalt oder Grenzverletzungen zu verhindern. Mit diesem Schutzkonzept legen wir verbindliche Richtlinien und Maßnahmen fest, um Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene und Erwachsene in unserem Verein bestmöglich vor interpersoneller Gewalt zu schützen. Wir verstehen den Schutz vor Gewalt als kontinuierlichen Prozess und als Aufgabe aller Vereinsmitglieder. Dieses Konzept soll Orientierung geben, Handlungssicherheit schaffen und dazu beitragen, dass unser Verband ein Ort ist, an dem sich alle sicher und respektiert fühlen.
 
 

2. Definitionen - Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?

Um wirksam gegen interpersonelle Gewalt vorgehen zu können, ist ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Gewaltformen unerlässlich. Im Folgenden definieren wir die relevanten Begriffe:

    1. 2.1. Machtmissbrauch

Unter Machtmissbrauch verstehen wir jede Form der Ausnutzung einer Machtposition zum eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch Trainerinnen, Betreuerinnen oder Funktionärinnen geschehen, die ihre Autorität missbrauchen, um Sportlerinnen zu manipulieren, zu kontrollieren oder auszunutzen.

    1. 2.2. Grenzverletzungen und Übergriffe

Grenzverletzungen sind Handlungen, die persönliche Grenzen überschreiten. Sie können unbeabsichtigt sein, resultieren oft aus fachlichen oder persönlichen Unzulänglichkeiten und sind durch Reflexion korrigierbar. Übergriffe hingegen sind bewusste Handlungen, die wiederholt oder massiv persönliche Grenzen verletzen. Sie missachten die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Person und sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts.

    1. 2.3. Körperliche (physische) Gewalt

Körperliche Gewalt umfasst alle Formen der bewussten physischen Schädigung einer Person. Im Sport kann dies von übermäßig hartem Körperkontakt im Training bis hin zu gezielten Schlägen oder anderen Formen der körperlichen Misshandlung reichen.

    1. 2.4. Emotionale (psychische) Gewalt

Emotionale Gewalt bezeichnet Verhaltensweisen, die die psychische Integrität einer Person verletzen. Dazu gehören verbale Angriffe, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder soziale Isolation. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch anhaltende Kritik, Bloßstellung vor der Gruppe oder Ausgrenzung geschehen.

    1. 2.5.Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Im Sport kann dies von anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Berührungen bis hin zu sexuellem Missbrauch reichen.

 

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport

Unser Sportverband Neuss e.V. setzt sich aktiv für den Schutz aller Mitglieder vor jeglicher Form von interpersoneller Gewalt ein. Mit diesem Schutzkonzept verfolgen wir folgende übergeordnete Ziele:

3.1. Schaffung einer Kultur des Hinsehens und der Beteiligung:

Alle Vereinsmitglieder sollen für das Thema sensibilisiert und ermutigt werden, bei Verdachtsfällen aktiv zu werden.
Wir fördern eine offene Kommunikationskultur, in der Bedenken und Beobachtungen ohne Angst geäußert werden können.

3.2 Implementierung präventiver Maßnahmen:

Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionskonzepts.
Möglichst regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Funktionär*innen.
Einführung eines gelebten Ehrenkodexes für alle im Verband tätigen Personen.

3.3 Etablierung effektiver Interventionsstrukturen:

Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen.
Entwicklung klarer Handlungsleitfäden für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen.
Aufbau eines Netzwerks mit externen Beratungsstellen und Fachkräften.

3.4 Förderung eines sicheren Sporterlebens für alle Mitglieder:

Gestaltung von Trainings- und Wettkampfsituationen unter Berücksichtigung von Schutzaspekten.
Schaffung von Rückzugsräumen und Möglichkeiten zur Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung unserer Verbandsstrukturen hinsichtlich potenzieller Risikofaktoren.

3.5 Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen:

Implementierung von Partizipationsmöglichkeiten in Verbandsentscheidungen.
Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins unserer jungen Mitglieder.
Regelmäßige Befragungen zur Zufriedenheit und zum Sicherheitsgefühl im Verband.
Durch die konsequente Verfolgung dieser Ziele streben wir an, unseren Verband zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir verstehen die Umsetzung dieses Schutzkonzepts als kontinuierlichen Prozess.
 
 

4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*innen im Verband & Risikoanalyse

Um ein wirksames Schutzkonzept zu entwickeln, haben wir zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme unseres Verbands durchgeführt. Diese besteht aus zwei Teilen: einer Analyse der Akteur*innen sowie einer Risikoanalyse.
 

4.1. Analyse der Akteur*innen

Wir haben alle Personen und Gruppen identifiziert, die in unserem Verband aktiv sind oder mit ihm in Verbindung stehen. Dazu gehören:
Vorstandsmitglieder*innen
Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
Ehrenamtliche Helfer*innen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen
Sportler*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
Eltern und Erziehungsberechtigte
Externe Dienstleister (z.B. Reinigungskräfte, Hausmeister)
Kooperationspartner (z.B. Schulen, andere Vereine)
 

4.2. Risikoanalyse

Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verband untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:
 
Räumlichkeiten und deren Nutzung (z.B. Umkleidekabinen, abgelegene Bereiche)
Betreuungssituationen (z.B. Einzeltraining, Fahrten zu Wettkämpfen)
Kommunikationsstrukturen und Machtverhältnisse
Verbandsskultur und Umgang mit dem Thema Kinderschutz
 
Die Ergebnisse unserer Analyse haben gezeigt, dass in folgenden Bereichen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist:

Basierend auf diesen Erkenntnissen haben wir spezifische Präventionsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien entwickelt, die in den folgenden Abschnitten dieses Schutzkonzepts detailliert beschrieben werden. Wir betrachten die Risikoanalyse als kontinuierlichen Prozess und werden sie regelmäßig überprüfen und aktualisieren.
 
 

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen

Unser Verband verpflichtet sich zu einem umfassenden Präventionsansatz zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Folgende Maßnahmen setzen wir dafür um: 

5.1. Vorbildfunktion der Leitung

Der Vorstand und die Vereinsleitung übernehmen eine klare Vorbildfunktion. Sie kommunizieren regelmäßig die Bedeutung des Kinderschutzes und leben die Präventionskultur aktiv vor. 

5.2. Information und Einbeziehung aller Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit

Wir informieren alle Verbandssmitglieder, Eltern und externe Partner transparent über unsere Präventionsarbeit. Dafür nutzen wir verschiedene Kommunikationskanäle wie unsere Website und Informationsveranstaltungen. 

5.3 Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen

Der Schutz vor Gewalt ist fest in einer zusätzlichen Ordnung verankert. Dies unterstreicht die Verbindlichkeit unseres Engagements. 

5.4. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen

Wir haben vier qualifizierte Ansprechpersonen für den Kinderschutz benannt. Diese stehen allen Mitgliedern als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. 

5.5 Einstellungsgespräche

Bei Einstellungsgesprächen thematisieren wir den Kinderschutz und machen unsere Haltung deutlich. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung des Ehrenkodex ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in unserem Verband. 

5.6. Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung

 Alle haupt- und ehrenamtlichen Personen im Verband unterzeichnen unseren Ehrenkodex. Dieser definiert Verhaltensstandards im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
 

5.7. Das erweiterte Führungszeugnis

5.7.1. Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Alle Personen im Verband müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Diese werden regelmäßig erneuert. (Empfehlung: Alle 2-3 Jahre bei Übungsleiter*innen/Trainer*innen – Alle 4-5 Jahre bei allen weiteren im Verband tätigen Personen)
 
5.7.2. Ablauf
Die Einsichtnahme erfolgt durch die hauptamtlichen Mitarbeiter oder durch benannte Personen. Die Dokumentation erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes. 

5.8. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden / Personalentwicklung

Wir bieten Schulungen und Fortbildungen für alle Mitarbeitenden an.
 

5.9. Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander

Verhaltensleitlinien (siehe Ehrenkodex) sind ein wichtiges Instrument, um einen respektvollen und sicheren Umgang im Sportverband zu gewährleisten. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und schaffen Transparenz darüber, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist.
Die Leitlinien sollten gemeinsam mit allen relevanten Gruppen erarbeitet werden.
Sie sollten konkret und praxisnah formuliert sein.
Die Leitlinien müssen allen Beteiligten bekannt gemacht und von ihnen akzeptiert werden.
Bei Verstößen gegen die Leitlinien sollten klare Konsequenzen folgen.
 

5.9.1. Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA)

Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Sportler*innen
Wahrung angemessener körperlicher und emotionaler Grenzen
Keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Sportler*innen
Transparente Kommunikation und Entscheidungsfindung
Verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
Keine Anwendung von Gewalt in jeglicher Form
Achtung der Privatsphäre und Intimsphäre der Sportler*innen
Keine sexualisierten Kommentare oder Berührungen
Vorbildfunktion in Bezug auf Fairness und respektvollen Umgang
Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Verhaltens
 

5.9.2. Verhaltensleitlinien für Sportler*innen

Respektvoller Umgang miteinander und mit den Trainerinnen/Betreuerinnen
Fairplay und Einhaltung der Regeln im Training und Wettkampf
Keine Anwendung von körperlicher oder verbaler Gewalt
Achtung der Grenzen anderer (körperlich und emotional)
Keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung etc.
Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien
Mut, Grenzverletzungen anzusprechen und sich Hilfe zu holen
Unterstützung von Teamkolleg*innen
Sorgsamer Umgang mit Verbandseigentum und Sportanlagen
 

5.9.3. Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigten

Respektvoller Umgang mit Trainerinnen, Betreuerinnen und anderen Eltern
Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Trainer*innen
Keine unangemessene Einmischung in Trainings- oder Wettkampfentscheidungen
Förderung von Fairplay und respektvollem Verhalten bei den eigenen Kindern
Positive Unterstützung aller Sportler*innen, nicht nur des eigenen Kindes
Akzeptanz der Grenzen und Fähigkeiten des eigenen Kindes
Einhaltung von Verhaltensregeln bei Wettkämpfen und Veranstaltungen
Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Verband
Offenheit für Gespräche bei Problemen oder Konflikten
Unterstützung der Präventionsarbeit des Verbands
 
Diese Verhaltensleitlinien sollten im Verband sichtbar gemacht und regelmäßig thematisiert werden, um eine Kultur des respektvollen Umgangs zu etablieren und aufrechtzuerhalten.
 

5.10. Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit

Wir arbeiten eng mit externen Fachstellen zusammen und tauschen uns regelmäßig mit anderen Vereinen und Verbänden aus, um unser Schutzkonzept kontinuierlich weiterzuentwickeln.
 

5.11. Information und Beratung der Mitgliedsorganisationen (für Bünde & Fachverbände)

Als Sportverband informieren und beraten wir unsere Mitgliedsvereine zu Präventionsmaßnahmen und unterstützen sie bei der Entwicklung eigener Schutzkonzepte. Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen schaffen wir ein sicheres Umfeld für alle Vereinsmitglieder und etablieren eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit.
 
 

6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention

Unser Verband legt großen Wert auf ein effektives Beschwerdemanagement und einen klaren Kriseninterventionsplan, um im Falle von Grenzverletzungen oder Gewaltvorfällen angemessen und schnell reagieren zu können.
 

6.1. Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan

Wir haben ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdesystem eingerichtet, das allen Verbandsmitgliedern zugänglich ist. Dieses umfasst:
 
Klar benannte Ansprechpersonen für Beschwerden
Verschiedene Beschwerdewege (persönlich, schriftlich, anonym)
Einen strukturierten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden
Unser Kriseninterventionsplan legt fest, wie bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen vorzugehen ist. Er beinhaltet:
Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener
Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege
Schritte zur Einbeziehung externer Fachberatung
 

6.2. Interventionsschritte - Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien

Wir haben einen detaillierten Interventionsleitfaden entwickelt, der folgende Schritte umfasst:
 
Ruhe bewahren und Situation einschätzen
Dokumentation des Vorfalls/Verdachts
Information der zuständigen Ansprechperson
Beratung im Krisenteam und Planung weiterer Schritte
Externe Fachberatung hinzuziehen
Gespräche mit Beteiligten führen
Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen
 

6.3. Rehabilitation

Für den Fall von unbegründeten Verdächtigungen haben wir ein Rehabilitationsverfahren etabliert:
Offizielle Klarstellung und Entschuldigung
Unterstützung bei der Wiederherstellung des Rufes
Angebot psychologischer Betreuung für Betroffene
 

6.4. Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen

Nach jedem Vorfall führen wir eine gründliche Reflexion durch:
Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen
Identifikation von Verbesserungspotentialen
Anpassung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzept
 

6.5. Anlaufstellen und Notrufnummern

Wir haben auf unserer Homepage mit wichtigen Anlaufstellen und Notrufnummern hinterlegt. Es enthält:
 
Kontaktdaten der verbandsinternen Ansprechpersonen
Nummern von Beratungsstellen und Hilfsangeboten
Notrufnummern für akute Krisensituationen
 
Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unser Verband auf Krisensituationen vorbereitet ist und angemessen reagieren kann, um das Wohl aller Mitglieder zu schützen.
 

Schlusswort

Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verband zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jedes Verbandsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben. Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitenden sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln. Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen. Gemeinsam machen wir unseren Verband zu einem Vorbild für Sicherheit und Respekt im Sport.