Dringende Mitteilung an alle Neusser Sportvereine

    23.März 2020, von Stadtsportverband Neuss e.V.

    In Umsetzung dieses Erlasses zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen hat die Stadt Neuss nun auch die Außenanlagen aller städtischen Bezirkssportanlagen geschlossen. Eine Nutzung der Sportanlagen ist somit untersagt.

    Das Land Nordrhein-Westfalen u.a. zusätzlich verfügt, dass vorerst bis zum 19.04.2020

    · Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab Dienstag, 17.03.2020, einzustellen sind

    · alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen ab dem 16.03.2020 zu schließen sind

    · alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt sind

     

    In Umsetzung dieses Erlasses zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen hat die Stadt Neuss nun auch die Außenanlagen aller städtischen Bezirkssportanlagen geschlossen. Eine Nutzung der Sportanlagen ist somit untersagt.

     

    Das Sportamt fordert die Sportvereine auf, die in den Erlassen des Landes aufgeführten kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus konsequent umzusetzen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis

     

    Mitteilung vom 13.03.2020

     

    Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus hat Ministerpräsident Armin Laschet offiziell bekanntgegeben, dass das Land NRW die Schließung der Schulen und Kitas in Nordrhein-Westfalen ab Montag kommender Woche (16.03.2020) verfügt. In Anlehnung an diese Verfügung schließt die Stadt Neuss unverzüglich, d.h. ab heute, die städtischen Turn- und Sporthallen sowie die städtischen Sportheime incl. Umkleide- und Duschräumen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

    Die Nutzung der Außensportflächen auf den Bezirkssportanlagen (Fußballplätze, Laufbahnen) ist bis auf weiteres noch möglich, ebenso die Nutzung der von außen direkt zugänglichen Toiletten.

    Die Sportvereine, die vertraglich die Eigenverantwortung oder die Mitverantwortung an den Abenden und den Wochenenden überlassen worden ist, sind angehalten, diese Schließung in ihren Zuständigkeitszeiten umzusetzen.

    Ausrichter von (Sport-)Veranstaltungen außerhalb von städtischen Sportstätten werden dringend gebeten, auf nicht notwendige Veranstaltungen zu verzichten.

    Ich möchte Sie bitten, diese Mitteilung an ihre Mitglieder, TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen weiterzuleiten.

     

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