EHRENORDNUNG

    Ehrenordnung 

    des Stadtsportverbandes Neuss e.V.

    1.

    Die Ehrennadel des Stadtsportverbandes Neuss e.V. wird mit einer Urkunde auf Antrag der Vereine oder Verbände für langjährige verdienstvolle Vereinstätigkeit für den Sport im Stadtgebiet verliehen.

    2.

    Die Ehrennadel wird in Silber und in Gold verliehen:

    1. Silber, wenn mindestens 15jährige Mitgliedschaft in den Vorständen der Vereine, der Verbände oder sonstigen sportlichen Organisationen nachgewiesen wird,
    2. Gold, wenn diese Tätigkeit 20 Jahre ausgeübt wurde.

    3.

    Vieljährige Mitgliedschaft oder sportliche Wettkampferfolge allein gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeiten im Sinne dieser Ehrenordnung. Sie können aber bei der Gesamtwürdigung mit berücksichtigt werden.

    4.

    Ehrungsvorschläge können in besonderen Fällen auch von übergeordneten Gliederungen und Stellen eingerichtet werden. Das gilt besonders für Ehrungen von Nichtmitgliedern des Stadtsportverbandes.

    5.

    Der Vorstand des Stadtsportverbandes entscheidet über den Antrag. Gegen die Ablehnung oder Zurückstellung eines Vorschlages ist kein Einspruch zulässig. Für die Verleihung werden keine Gebühren erhoben. Vorschläge sind spätestens 6 Wochen vor der Auszeichnung einzureichen. Im allgemeinen erfolgt die Ehrung im Rahmen der Mitgliederversammlung des SSV Neuss e.V.

    6.

    Die Verleihung der Ehrennadel soll in würdiger und eindrucksvoller Form erfolgen. Die Namen der Geehrten werden in eine Ehrenliste des SSV Neuss aufgenommen.

    Geschäftsstelle

    Kontakt:
    Rheinstr. 18
    3. Etage, Zimmer 3.38 
    41460 Neuss

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